Der Bezirksgeschäftsführer des Bayer. Hotel- und Gaststättenverbandes, Herr RA Ulrich Korb, betont zu Beginn seines Vortrages die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismussektors. Demnach werden 25 Mrd. Euro Gesamtumsatz im Bereich Tourismus erwirtschaftet und es sind 315.000 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Detailliert geht er auf die neuerdings geräteunabhängige Einzugsmethode der Gebühreneinzugs- zentrale (GEZ) ein. Die von der GEMA angestrebten, teils horrenden Gebührenanhebungen konnten mittels massiver Anstrengungen des Verbandes abgewendet werden. GEMA-pflichtig ist grundsätzlich jede öffentliche musikalische Veranstaltung, unabhängig von der Erhebung eines Eintrittsgeldes. Geschlossene Veranstaltungen (z.B. Geburtstage, Hochzeiten) bleiben GEMA-frei! Ein Büchlein mit GEMA-freien Liedern kann über die Bezirksheimatpfleger bezogen werden. In einem weiteren Punkt geht Herr Korb auf die Gefahren der Internetnutzung durch Gäste ein. Grundsätzlich liegt die Beweislast beim Vermieter. Herr Korb rät, eine Nutzungs-vereinbarung vom Gast unterzeichnen zu lassen bzw. empfiehlt die Dienste von Firmen, die bei der Abwicklung die Haftungsfreistellung übernehmen. Aktuelles in Kürze: -Anhebung der Verdienstgrenze bei Mini-Jobs auf 450,- Euro -Verminderter Mehrwertsteuersatz in der Hotellerie -Vorsicht bei sogen. &dbquo;Anzeigen-Haie“
Erwin Krotter bedankt sich für die interessante und ausführliche Berichterstattung mit einem kleinen Präsent.